Technisches Merkblatt · Wasseraufbereitung

CDL 0,3 % — Chlordioxidlösung für die Wasser­desinfektion

Chemie, Verdünnungspraxis, Grenzwerte und Rechtsrahmen einer 0,3-prozentigen Chlordioxid-Stammlösung — zusammengestellt anhand von WHO-, EPA- und BAuA-Referenzdaten.

WirkstoffChlordioxid (ClO₂)
Konzentration Stammlösung0,3 % (≈ 3.000 mg/l)
ProduktkategorieBiozidprodukt, PT 2 / PT 5
RechtsgrundlageEU-Biozid-VO 528/2012, ChemBiozidDV
Zulässige AnwendungTrink-, Betriebs- und Prozesswasser, Flächen
Nicht zulässigAnwendung am/im Menschen, Arzneimittelzweck
Zweckbindung: Dieser Leitfaden behandelt CDL 0,3 % ausschließlich als registriertes Biozidprodukt zur Wasser- und Flächendesinfektion. Chlordioxidlösungen sind in der EU nicht als Arzneimittel zugelassen; gesundheitsbezogene oder medizinische Aussagen sind nach der Biozid-Verordnung und dem Heilmittelwerbegesetz unzulässig und werden hier nicht getroffen.
01 · Grundlagen

§1 Was bedeutet „CDL 0,3 %“?

CDL steht für Chlordioxid­lösung. Die Zahl 0,3 % bezeichnet den Massenanteil des gelösten Chlordioxids in der wässrigen Stammlösung: 0,3 g ClO₂ pro 100 g Lösung, also rund 3 g/l bzw. 3.000 mg/l bei einer Dichte nahe 1 g/ml. Diese Stammlösung wird nicht in dieser Konzentration angewendet, sondern vor Gebrauch auf die für den jeweiligen Zweck vorgesehene Anwendungskonzentration im ppm-Bereich (mg/l) verdünnt.

Tabelle 1 — Kenndaten von Chlordioxid (ClO₂)
Parameter Wert
Summenformel ClO₂
Molare Masse 67,45 g/mol
Oxidationszahl Chlor +4
Aggregatzustand (Reinstoff, 20 °C) Gas, gelb-grünlich, in Wasser gelöst stabilisiert
Wirkprinzip Oxidation von Zellmembranbestandteilen und Enzymen der Mikroorganismen
Geruchs-/Geschmacksschwelle in Wasser ≈ 0,4 mg/l

Quelle: WHO Guidelines for Drinking-water Quality; WHO/FWC/WSH/16.49 (Chlorine Dioxide, Chlorite and Chlorate in Drinking-water).

02 · Rechtsrahmen

§2 Regulatorischer Status in Deutschland und der EU

Chlordioxidlösungen zur Desinfektion fallen unter die EU-Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012. In Deutschland ist die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) für Zulassung und Meldung von Desinfektionsmittel-Bioziden (Produktarten PT 1–PT 5) zuständig. Produkte, deren Wirkstoff sich noch im laufenden EU-Bewertungsverfahren befindet, dürfen im Rahmen der Übergangsregelungen nach Meldung bei der BAuA und Erteilung einer Registriernummer (Format „N-xxxxxx“) verkehrsfähig bleiben.

Tabelle 2 — Meldepflichten nach ChemBiozidDV
Pflicht Turnus Zuständige Stelle
Meldung des Biozidprodukts einmalig, vor Inverkehrbringen BAuA / Bundesstelle für Chemikalien
Bestätigung der Meldeangaben alle 2 Jahre BAuA (eBIOMELD-Portal)
Mengenmitteilung jährlich, zum 31. März BAuA (eBIOMELD-Portal)
Artikel-95-Konformitätserklärung bei jeder Meldung Wirkstofflieferant / Melder

Quelle: BAuA, Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV), BGBl. I 2021 Nr. 57; REACH-CLP-Biozid-Helpdesk.

Einordnung: Eine BAuA-Registriernummer bestätigt die formale Meldung im Übergangsverfahren, ist aber keine endgültige Zulassung. Nach Abschluss der EU-weiten Wirkstoffbewertung wird die Registriernummer durch eine Zulassungsnummer ersetzt. Für Käufer und Weiterverkäufer lohnt sich ein Blick in die ECHA-Datenbank „Information on Biocides“, um den aktuellen Zulassungsstatus des Wirkstoffs zu prüfen.
03 · Verdünnung

§3 Von der 0,3-%-Stammlösung zur Anwendungskonzentration

Für die Wasserdesinfektion liegen die wirksamen Anwendungskonzentrationen von Chlordioxid typischerweise deutlich unterhalb der Stammlösung — im Bereich von 0,1 bis maximal rund 0,8 mg/l, je nach Wassermatrix, Kontaktzeit und Zweck. Die folgende Grafik zeigt das Verdünnungsverhältnis von der 0,3-%-Stammlösung (3.000 mg/l) bis in den ppm-Anwendungsbereich.

STAMMLÖSUNG → ANWENDUNGSKONZENTRATION Cl O O ClO₂ 3.000 0,3 % Stamm 0,8 EPA-Grenzwert 0,5 0,1 mg/l Wasser Konzentrationsachse nicht linear · Werte in mg/l ClO₂ · zur chemischen Orientierung, ersetzt nicht die Gebrauchsanweisung
Tabelle 3 — Beispielhafte Verdünnungsreihe (0,3 % Stammlösung = 3.000 mg/l ClO₂)
Zielkonzentration Verdünnungsfaktor Stammlösung je 10 l Wasser
3,0 mg/l 1 : 1.000 10 ml
0,8 mg/l (EPA-Grenzwert Trinkwasser) 1 : 3.750 2,7 ml
0,5 mg/l 1 : 6.000 1,7 ml
0,1 mg/l 1 : 30.000 0,3 ml

Diese Werte dienen der chemischen Orientierung und ersetzen nicht die produktspezifische Gebrauchsanweisung. Die tatsächliche Dosierung richtet sich nach dem Zulassungs- bzw. Meldetext des jeweiligen Produkts, der Wasserqualität (Redoxbedarf, organische Fracht) und der geforderten Kontaktzeit.

04 · Anwendungsbereiche

§4 Zulässige Einsatzgebiete

  • Trinkwasseraufbereitung — zentrale und dezentrale Anlagen, in Deutschland nur mit entsprechend zugelassenem PT-5-Produkt.
  • Betriebs-, Kühl- und Prozesswasser — Biofilm- und Legionellenkontrolle in Rohrleitungssystemen.
  • Tank- und Behälterreinigung — Zisternen, Wassertanks, Bewässerungssysteme.
  • Flächen- und Materialdesinfektion — je nach Zulassung als PT-2-Produkt.

Chlordioxid gilt gegenüber freiem Chlor als wirksamer gegen bestimmte chlorresistente Erreger wie Cryptosporidium, da es nicht über Hydrolyse, sondern als gelöstes Gas wirkt und dadurch weniger stark vom pH-Wert des Wassers abhängt.

Quelle: US-Patentliteratur zu Chlordioxid-Desinfektionsverfahren (Methods for eradicating biofilms from plumbing systems); WHO/FWC/WSH/16.49.

05 · Vergleich

§5 Chlordioxid im Vergleich zu anderen Desinfektionsmitteln

Tabelle 4 — Desinfektionsmittel im Vergleich (Wasseraufbereitung)
Merkmal Chlordioxid Natriumhypochlorit Ozon
Wirkung gg. Cryptosporidium gut gering sehr gut
pH-Abhängigkeit der Wirkung gering hoch gering
Bildet Trihalomethane (THM) nein ja nein
Hauptnebenprodukt Chlorit, Chlorat THM, Chlorat Bromat (bei bromidhaltigem Wasser)
Lagerfähigkeit als Stammlösung begrenzt, lichtgeschützt begrenzt, zersetzt bei Wärme vor Ort erzeugt, nicht lagerfähig
Restwirkung im Verteilnetz vorhanden vorhanden keine

Quelle: WHO Guidelines for Drinking-water Quality; Health Canada, Guidelines for Canadian Drinking Water Quality – Chlorite and Chlorate.

06 · Grenzwerte

§6 Internationale Grenz- und Richtwerte

Tabelle 5 — Grenzwerte für ClO₂ und Nebenprodukte im Trinkwasser
Parameter WHO US-EPA Health Canada
Chlordioxid-Restkonzentration kein Einzelwert 0,8 mg/l kein Einzelwert
Chlorit 0,7 mg/l (vorläufig) 1,0 mg/l (MCL) 1,0 mg/l (MAC)
Chlorat 0,7 mg/l (vorläufig) kein MCL 1,0 mg/l (MAC)

Die WHO weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Werte als vorläufig gelten, weil eine wirksame Desinfektion mit Chlordioxid im Einzelfall zu einer Überschreitung führen kann — und dass Einschränkungen bei der Nebenprodukt-Bildung niemals zulasten einer ausreichenden Desinfektionswirkung gehen dürfen.

Quelle: WHO Guidelines for Drinking-water Quality, Annex 3; US-EPA Stage 2 Disinfectants and Disinfection Byproducts Rule; Health Canada Guidelines for Canadian Drinking Water Quality.

07 · Handhabung

§7 Lagerung, Handhabung und Arbeitsschutz

  • Lichtgeschützt, kühl und getrennt von Reduktionsmitteln und Säuren lagern.
  • Sicherheitsdatenblatt vor Erstgebrauch vollständig lesen; produktspezifische PSA-Vorgaben (Handschuhe, Augenschutz) beachten.
  • Stammlösung ausschließlich in den auf dem Etikett angegebenen Anwendungsbereichen und Konzentrationen einsetzen.
  • Nicht mit anderen Chemikalien mischen, sofern dies nicht ausdrücklich in der Gebrauchsanweisung vorgesehen ist.
Wichtiger Hinweis: CDL 0,3 % ist ausschließlich für die im Zulassungs-/Meldetext genannten technischen Anwendungen (Wasser- und Flächendesinfektion) bestimmt. Eine innerliche Anwendung am Menschen oder Tier ist von der Biozid-Zulassung nicht gedeckt und wird von uns weder empfohlen noch beworben.