I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen uns als Verkäufer und unseren Kunden („Käufer") über den Online-Shop cdl-shop.de geschlossen werden — unabhängig davon, ob der Käufer Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB ist. Regelungen, die ausdrücklich nur für eine der beiden Gruppen gelten, sind entsprechend gekennzeichnet.

  2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

  3. Diese AGB gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware").

  4. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) sowie Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

  5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers hinsichtlich des Vertrags (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers gemäß Ziffer XII. kann formfrei ausgeübt werden und bleibt von dieser Regelung unberührt.

  6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben lediglich klarstellende Bedeutung. Die gesetzlichen Vorschriften gelten auch ohne eine solche Klarstellung, soweit sie nicht durch diese AGB wirksam abgeändert oder ausgeschlossen werden.

II. Angebot und Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote im Online-Shop sind freibleibend und unverbindlich.

  2. Die Bestellung der Ware durch den Käufer stellt ein verbindliches Vertragsangebot nach § 145 BGB dar. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen, sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt.

  3. Die Annahme kann durch eine Auftrags-/Versandbestätigung in Textform oder durch Auslieferung der Ware erklärt werden. Nehmen wir das Angebot innerhalb der Frist nicht an, gilt es als abgelehnt; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

  4. Die automatische Eingangsbestätigung unmittelbar nach der Bestellung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar, sondern bestätigt lediglich den Zugang der Bestellung.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Online-Shop ausgewiesenen Preise. Alle Preise sind Endpreise.

  2. Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

  3. Im Rahmen eines Versendungskaufs trägt der Käufer die im Bestellprozess ausgewiesenen Versandkosten sowie die Kosten einer von ihm gewünschten zusätzlichen Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben (bei Lieferungen außerhalb der EU) trägt der Käufer.

  4. Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten. Als Zahlungsdienstleister setzen wir insbesondere PayPal (PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg) sowie Stripe (Stripe Payments Europe, Limited, 3 Dublin Landings, North Wall Quay, Dublin 1, D01 C4E0, Irland) ein. Bei Auswahl einer dieser Zahlungsarten gelten ergänzend die jeweiligen Nutzungs- und Zahlungsbedingungen des betreffenden Zahlungsdienstleisters, auf die im Bestellprozess hingewiesen wird; Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zahlungsdienstleister ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung. Der Kaufpreis ist, sofern im Bestellprozess nichts anderes angegeben ist, sofort mit Vertragsschluss fällig. Wir sind berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen; einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

  5. Ein Skontoabzug ist nur bei ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung in Textform zulässig.

  6. Der Käufer kommt in Verzug, wenn die Zahlungsfrist gemäß Ziffer III.4 abläuft.

    a) Ist der Käufer Verbraucher, ist der Kaufpreis während des Verzugs mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 Abs. 1 BGB).

    b) Ist der Käufer Unternehmer, ist der Kaufpreis während des Verzugs mit acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 Abs. 2 BGB); unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB bleibt unberührt.

    Die Geltendmachung eines weitergehenden, nachgewiesenen Verzugsschadens bleibt in beiden Fällen vorbehalten.

  7. Ist nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist (z. B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, ggf. nach Fristsetzung, zum Rücktritt berechtigt (§ 321 BGB).

IV. Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte

Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gegenrechte des Käufers bei Mängeln der Lieferung, insbesondere gemäß Ziffer IX.6 Satz 3, bleiben hiervon unberührt.

V. Lieferfrist und Lieferverzug

  1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. bei Bestellbestätigung mitgeteilt; ergänzend wird die voraussichtliche Lieferzeit auf der jeweiligen Produktseite angegeben.

  2. Können wir vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten (z. B. verspätete Selbstbelieferung durch Zulieferer, höhere Gewalt), informieren wir den Käufer unverzüglich und teilen eine neue voraussichtliche Lieferfrist mit. Ist die Leistung auch innerhalb dieser Frist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; bereits geleistete Zahlungen erstatten wir unverzüglich.

  3. Ob ein Lieferverzug vorliegt, bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften; Voraussetzung ist grundsätzlich eine Mahnung des Käufers, soweit diese nicht gesetzlich entbehrlich ist.

  4. Ist der Käufer Unternehmer, kann er im Falle unseres Lieferverzugs pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens in Höhe von 0,5 % des Nettopreises je vollendeter Verzugswoche, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Lieferwerts, verlangen; uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Ist der Käufer Verbraucher, gilt diese Pauschalierung nicht — er kann seinen tatsächlich entstandenen Verzugsschaden nach den gesetzlichen Vorschriften geltend machen.

  5. Die Rechte des Käufers gemäß Ziffer X. sowie unsere gesetzlichen Rechte (insbesondere bei Ausschluss der Leistungspflicht) bleiben unberührt.

VI. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

  1. Die Lieferung erfolgt ab Lager; dieses ist auch Erfüllungsort für Lieferung und etwaige Nacherfüllung. Wünscht der Käufer den Versand an einen anderen Bestimmungsort (Versendungskauf), trägt er die Versandkosten. Mangels abweichender Vereinbarung bestimmen wir Verpackung, Versandweg und Transportunternehmen.

  2. Gefahrübergang:

    a) Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher persönlich über (§ 475 Abs. 2 BGB) — unabhängig davon, ob die Versendung versichert ist.

    b) Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Käufer über; im Versendungskauf bereits mit Auslieferung an den Spediteur oder Frachtführer.

    c) Ist eine Abnahme vertraglich vereinbart, ist diese für den Gefahrübergang maßgeblich. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn sich der Käufer in Annahmeverzug befindet.

  3. Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, von ihm zu vertretenden Gründen, haben wir Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten). Unsere weitergehenden gesetzlichen Ansprüche sowie der Nachweis eines höheren Schadens bleiben unberührt; dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) unser Eigentum.

  2. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen (z. B. Pfändung). Soweit der Dritte uns die Kosten einer Klage nach § 771 ZPO nicht erstatten kann, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.

  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt und/oder zur Herausgabe der Ware berechtigt; ein Herausgabeverlangen enthält nicht zugleich eine Rücktrittserklärung. Vor Geltendmachung dieser Rechte ist dem Käufer erfolglos eine angemessene Zahlungsfrist zu setzen, soweit dies nicht gesetzlich entbehrlich ist.

  4. Die folgenden Bestimmungen dieser Ziffer VII.4 (Verarbeitung und Weiterveräußerung) gelten ausschließlich im Verhältnis zu Käufern, die Unternehmer sind, da nur diese die Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang weiterveräußern oder verarbeiten:

    a) Durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entstehende Erzeugnisse unterliegen dem Eigentumsvorbehalt zu ihrem vollen Wert; wir gelten als Hersteller. Bei Verbindung mit Waren Dritter erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte.

    b) Der Unternehmer tritt uns bereits jetzt die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages zur Sicherheit ab; wir nehmen die Abtretung an.

    c) Der Unternehmer bleibt zur Einziehung der Forderung neben uns ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und keine Gefährdung unserer Ansprüche vorliegt. Bei Zahlungsverzug können wir die Bekanntgabe der abgetretenen Forderungen verlangen und die Weiterveräußerungsbefugnis widerrufen.

    d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

  5. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln.

VIII. Produktbezogene Hinweise (Chlordioxidlösung / CDL)

  1. Die im Shop angebotene Chlordioxidlösung (CDL) ist ausschließlich für die im Etikett und in der Produktbeschreibung genannten, registrierten Biozid-Anwendungen (u. a. Trinkwasserdesinfektion) bestimmt.

  2. Sicherheitsdatenblatt und Produktkennzeichnung sind für Lagerung, Handhabung und Anwendung maßgeblich; der Käufer ist verpflichtet, diese zu beachten.

  3. Eine Verwendung außerhalb der zugelassenen Biozid-Anwendungen, insbesondere eine innerliche Einnahme oder medizinische Anwendung, wird nicht empfohlen und ist nicht Gegenstand der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Ware.

IX. Mangelansprüche des Käufers

  1. Für Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) sowie Rechte aus gesondert abgegebenen Garantien bleiben unberührt.

  2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist die zwischen den Parteien getroffene Beschaffenheitsvereinbarung; hierzu zählen alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des Vertrags oder von uns öffentlich bekannt gemacht wurden. Fehlt eine Beschaffenheitsvereinbarung, beurteilt sich das Vorliegen eines Mangels nach § 434 Abs. 3 BGB.

  3. Für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt, haften wir nicht (§ 442 BGB).

  4. Ist der Käufer Unternehmer, bestehen Mängelansprüche nur, soweit er seinen Untersuchungs- und Anzeigepflichten nach §§ 377, 381 HGB nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Für Verbraucher gilt diese Untersuchungs- und Rügepflicht nicht; ihre Mängelansprüche bestehen unabhängig von einer solchen Anzeige im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen (siehe Ziffer X.).

  5. Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) verlangen (§ 439 Abs. 1 BGB). Wir können die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 4 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist; dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Wir können die Nacherfüllung von der Zahlung des fälligen Kaufpreises abhängig machen; dem Käufer steht jedoch das Recht zu, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

  6. Für die Nacherfüllung hat der Käufer uns die notwendige Zeit und Gelegenheit einzuräumen und die beanstandete Sache zu Prüfungszwecken zu übergeben. Bei Nachlieferung ist die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; ein Rückgabeanspruch des Käufers besteht nicht.

  7. Die zu Prüfungszwecken und zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (Transport-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ein- und Ausbaukosten) tragen wir nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit ein Mangel vorliegt. Bei einem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen können wir die entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Käufer erkennen konnte, dass kein Mangel vorlag.

  8. In dringenden Fällen (z. B. Gefahr für die Betriebssicherheit, Abwehr unverhältnismäßiger Schäden) kann der Käufer den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der hierfür objektiv erforderlichen Aufwendungen verlangen; er hat uns über die Selbstvornahme unverzüglich zu informieren.

  9. Nach erfolglosem Ablauf einer Nacherfüllungsfrist kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern; bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.

  10. Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz gemäß § 445a Abs. 1 BGB (Rückgriff in der Lieferkette) sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf.

  11. Schadensersatzansprüche des Käufers bestehen auch bei Vorliegen eines Mangels nur nach Maßgabe der Ziffern X. und XI.

X. Verjährung

  1. Ist der Käufer Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- oder Rechtsmängeln zwei Jahre ab Ablieferung der Ware (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB); eine Verkürzung dieser Frist erfolgt nicht.

  2. Ist der Käufer Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung; ist eine Abnahme vereinbart, beginnt die Frist mit der Abnahme.

  3. Die vorstehenden Fristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) führte im Einzelfall zu einer kürzeren Frist. Schadensersatzansprüche nach Ziffer XI.1 und XI.2 lit. a sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Fristen.

XI. Sonstige Haftung

  1. Wir haften bei Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt.

  2. Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir auf Schadensersatz unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

    a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und

    b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

  4. Ist der Käufer Unternehmer, kann er wegen einer nicht auf einem Mangel beruhenden Pflichtverletzung nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir diese zu vertreten haben. Für Verbraucher bleibt das gesetzliche, verschuldensunabhängige Rücktrittsrecht (§ 323 BGB) unberührt.

XII. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten — Widerrufsfrist, Ausübung des Widerrufs, Rechtsfolgen sowie ein etwaiger Ausschluss des Widerrufsrechts bei versiegelter Ware, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB) — ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.

XIII. Streitbeilegung

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

XIV. Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Ist der Käufer Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  2. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher — auch internationaler — Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Gleiches gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

  3. Unberührt bleibt unser Recht, am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen; vorrangige gesetzliche Vorschriften (ausschließliche Gerichtsstände) bleiben unberührt.

XV. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.